Die Teilrevision unseres Gestaltungsplans Aawisen, welcher das Parlament mit Beschluss vom 2. Oktober 2023 zugestimmt hatte, wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 16. April 2024 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts Kanton Zürich vom 31. Mai 2024 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision des privaten Gestaltungsplans Aawisen tritt per 08. Juni 2024 in Kraft.
Die Inkraftsetzung des Gestaltungsplanes ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für die RiAG! Nun können die nächsten Planungsphasen angegangen und die Ausarbeitung der Bauprojekte auf den verschiedenen Baufeldern vorangetrieben werden.