Haben Sie gewusst….

Der schweizerische Stromverbrauch für Beleuchtung macht in der Gesamtrechnung rund 10% aus. Bereits seit dem Jahr 2021 müssen deshalb alle Lichtquellen mit der neuen Energieetikette deklariert werden. Auf ihr muss ersichtlich sein, zu welcher Energieeffizienzklasse das entsprechende Produkt zählt und wie hoch der Stromverbrauch pro 1’000 Betriebsstunden ist.

Ab 2023 gelten neue Anforderungen an die Lichtquellen bezüglich des Quecksilbers, welches in ihnen enthalten ist. Die Schweiz übernimmt diese identisch von der EU basierenden Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Aufgrund dieser Übernahme muss nun die stufenweise Ausphasung energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen und deren Ersatz durch LED-Technik erfolgen.

Wie geht die RiAG damit um?

Unsere fleissigen Areal Manager sind seit Monaten dabei in allen öffentlichen Bereichen der RiAG-Gewerbeliegenschaften die Leuchtmittel auszutauschen. Dieses Projekt wird in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Die Mieter sind für ihr Mietobjekt selbst dafür verantwortlich. Selbstverständlich steht die RiAG mit Rat zur Verfügung.